Ratgeber "Digitales Kontrollgerät" - Jetzt in 3. Auflage

Ratgeber "Digitales Kontrollgerät" von Rechtsanwalt Volker Lindner

Das „Digitale Kontrollgerät“ wurde im Mai 2006 für Fahrzeuge zur Güter­beförderung (ab 3,5t) sowie für Fahrzeuge zur Personenbeförderung (ab 10 Sitzplätzen) eingeführt. Seit dem gab es umfangreiche gesetzliche Änderungen: In den Sozialvorschriften der EU, den nationalen Vorschriften mit dem Fahrpersonalgesetz, der Fahrpersonalverordnung etc. Doch alle diese Neuerungen machen es immer schwieriger die Rechtsvorschriften einzuhalten.

Der in der 3. aktualisierten Auflage erschienene Ratgeber „Digitales Kontrollgerät“ liefert Ihnen als praxisorientierter Leitfaden auf über 200 Seiten wertvolle Tipps und Informationen zum rechtssicheren Handeln.

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Sozialversicherungsbeitrag: Haftung eines Geschäftsführers

Nichtabführung trotz Auszahlung von Nettolöhnen

BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266a

Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats führt das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH zu einem Schadenersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. mit. § 266a StGB, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren. In einem solchen Fall konnte sich der Geschäftsführer schon nach der früheren und kann er sich auch nach der neueren Senatsrechtsprechung nicht auf eine Pflichtenkollision berufen (s. Senatsurteil vom 29.09.2008 – II ZR 162/07, DB 2008 S. 2527= ZIP 2008 S. 2220, Rdn, 6 ff.).

BGH-Beschluss vom 18.01.2010 – II ZA 4/09

   

Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2010

Achtung, seit dem 1. Januar 2010 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Die Erhöhungen der Unterhaltsbeiträge haben im Wesentlichen 2 Gründe. Zum einen ist das staatliche Kindergeld erhöht worden. Diese Erhöhung soll nicht bei dem Zahlungsverpflichteten, sondern bei dem Kind ankommen. Zum Zweiten wurden die Steuerfreibeträge in Bezug auf die Kinder erhöht. Dies haben die „Düsseldorfer“ Richter ebenfalls zum Anlass genommen, den Zahlbetrag für den Verpflichteten zu erhöhen, damit der Freibetrag bei den Kindern ankommen kann.

Soweit ein dynamischer Titel (Unterhaltsurteil des Gerichts oder Urkunde des Jugendamtes) des Kindes gegen den Zahlungsverpflichteten besteht, sollte jeder Zahlungsverpflichtete ab 1. Januar 2010 seine Zahlungen von sich aus anpassen – soweit er leistungsfähig ist -. Anderenfalls riskiert der Zahlungsverpflichtete die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung aus dem Titel.

In anderen Fällen sollte eine freiwillige Anpassung erfolgen, anderenfalls damit gerechnet werden müsste, dass der Zahlungsverpflichtete eine dynamische Urkunde bei dem zuständigen Jugendamt erstellen lassen müsste bzw. dass der Zahlungsverpflichtete mit einer Unterhaltsklage gegen sich rechnen müsste, was dann weitere (unnötige) Kosten verursachen kann. Die aktuellen Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Bitte lesen Sie die gesamte Tabelle.

Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2010

   

Kindergeld - mehr in 2010

Der Kinderfreibetrag wird in einem ersten Schritt zum 01. Januar 2010 von 6.024,00 € auf 7.008,00 € angehoben. Das Kindergeld wird für das erste und zweite Kind von 164,00 € auf 184,00 € erhöht. Für dritte Kinder auf 190,00 €, für jedes weitere auf 215,00 €.

Der bisher in kleinen Schritten ansteigende Einkommenssteuertarif wird zu einem Stufentarif umgebaut. Er soll zum 01. Januar 2011 in Kraft treten. Durch den neuen Tarif sollen besonders untere und mittlere Einkommen entlastet werden. Im Moment steigt die Belastung für untere und mittlere Einkommen überproportional an.