<h1>LINDNER SCHABEL KOLLEGEN - Rechtsanwälte • Steuerberater</h1> <p>Wir sind eine überwiegend zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit Schwerpunkten in der Betreuung kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie Privatpersonen. Neben der umfassenden außergerichtlichen Beratung unserer Mandanten sowie der Vertretung vor Gericht ist die Schulung von Unternehmern und Mitarbeitern, teils in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bildungsträgern, unsere Aufgabe. Unsere Mandanten können daher sicher sein, neben einer fachlich fundierten Vertretung auch stets die optimale praxisnahe Beratung zu erhalten.</p> <p> </p> <h2><strong>Rechtsanwalt Volker Lindner Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied des Rechtshilfenetzwerkes der IRU</strong></h2> <p style="text-align: justify;">Rechtsanwalt Volker Lindner studierte Rechts­wis­sen­schaf­ten an den Uni­ver­si­täten Kons­tanz, Salz­burg und Frei­burg. Nach Abschluss seines Stu­di­ums im Jahr 1997 grün­de­te er in Frei­burg die Rechts­an­walts­kanz­lei und ist dort seit­dem als Rechts­anwalt mit den Schwer­punk­ten Familienrecht, Arbeitsrecht und Transportrecht tätig.</p> <p>Bei der Beratung und gerichtlichen Vertretung im Bereich Transportrecht schöpft Rechtsanwalt Lindner aus der Praxiserfahrung seiner fünfjährigen Tätigkeit als selbständiger Transportunternehmer und aus einem fundierten, stets aktuellem Wissensschatz, der aus der Durchführung von Schulungen für das Bildungswerk des Verkehrsgewerbe Baden GmbH stammt. Seit 1992 führt er Ausbildungsveranstaltungen und Spezialseminare sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer durch.</p> <p>Im Bereich Arbeitsrecht berät und vertritt RA Lindner als Fachanwalt für Arbeitsrecht Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber - vornehmlich in Fragen des zivilrechtlichen Arbeitsmarktes. Im kollektivrechtlichen Bereich verfügt er über besonderes Wissen durch seine langjährige Dozententätigkeit für einen bundesweit agierenden, neutralen Anbieter für Betriebrats- und Führungskräfteschulungen.</p> <p>Als Fachanwalt für Familienrecht hat Rechtsanwalt Lindner insbesondere Erfahrungen bei der Familienzusammenführung von Ausländern. Zu seiner täglichen Praxis im Bereich des Familienrechts gehören Unterhalts-, Sorgerechts- und Scheidungsverfahren ebenso wie die Erstellung von Eheverträgen, Trennungs und Scheidungsvereinbarungen.</p> <p>Weiterhin ist Rechtsanwalt Lindner ist als Dozent an der Polizeiakademie Baden-Württemberg und der Springer Logistik Akademie mit weiteren Spezialseminaren tätig. Schwerpunkte hier: Arbeitszeitrecht und Fahrpersonalrecht. Daneben ist Rechtsanwalt Lindner Autor und Mitherausgeber des „Leitfaden Digitales Kontrollgerät“</p> <p> </p> <h2><strong>Rechtsanwalt Matthias Schabel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Mitglied Deutsche Vereinigung, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsanwalt </strong></h2> <p>Matthias Schabel hat in Erlangen und Freiburg Rechtswissenschaften studiert. Im Jahr 1994 hat er sein Studium beendet und ist seit 1996 im Raum Freiburg als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Seine Schwerpunkte als Anwalt sind neben dem Gewerblichen Rechtsschutz mit Wettbewerbs- Marken und Urheberrecht das Internetrecht, das Insolvenzrecht und das private Baurecht. Im April 2007 wurde Rechtsanwalt Matthias Schabel als Mitglied in den Prüfungsausschuss "Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kraftverkehr" der IHK Südlicher Oberrhein berufen. E-Mail: info@lsrs.de</p> <p> </p> <h2><strong>Rechtsanwalt Tobias Lang Arbeitsrecht und Mietrecht </strong></h2> <p>Rechtsanwalt Tobias Lang hat in Freiburg und Konstanz Rechtswissenschaften studiert. Nach seiner Referendarstätigkeit beim Oberlandesgericht Karlsruhe, Dienststelle LG Freiburg ist er nun seit Jahresbeginn 2008 als freier Mitarbeiter für die Kanzlei LSRS als Rechtsanwalt tätig. Neben einer Beschäftigung als Dozent für Arbeitsrecht beim Bildungswerk des Verkehrsgewerbes Baden GmbH unterrichtet Tobias Lang zudem als Gastdozent bei der Akademie der Polizei Baden Württemberg.</p>

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E-Mail info@lsrs.de

 

Ratgeber "Digitales Kontrollgerät" - Jetzt in 3. Auflage

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Das „Digitale Kontrollgerät“ wurde im Mai 2006 für Fahrzeuge zur Güter­beförderung (ab 3,5t) sowie für Fahrzeuge zur Personenbeförderung (ab 10 Sitzplätzen) eingeführt. Seit dem gab es umfangreiche gesetzliche Änderungen: In den Sozialvorschriften der EU, den nationalen Vorschriften mit dem Fahrpersonalgesetz, der Fahrpersonalverordnung etc. Doch alle diese Neuerungen machen es immer schwieriger die Rechtsvorschriften einzuhalten.

Der in der 3. aktualisierten Auflage erschienene Ratgeber „Digitales Kontrollgerät“ liefert Ihnen als praxisorientierter Leitfaden auf über 200 Seiten wertvolle Tipps und Informationen zum rechtssicheren Handeln.

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Sozialversicherungsbeitrag: Haftung eines Geschäftsführers

Nichtabführung trotz Auszahlung von Nettolöhnen

BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266a

Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats führt das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH zu einem Schadenersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. mit. § 266a StGB, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren. In einem solchen Fall konnte sich der Geschäftsführer schon nach der früheren und kann er sich auch nach der neueren Senatsrechtsprechung nicht auf eine Pflichtenkollision berufen (s. Senatsurteil vom 29.09.2008 – II ZR 162/07, DB 2008 S. 2527= ZIP 2008 S. 2220, Rdn, 6 ff.).

BGH-Beschluss vom 18.01.2010 – II ZA 4/09

 

Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2010

Achtung, seit dem 1. Januar 2010 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Die Erhöhungen der Unterhaltsbeiträge haben im Wesentlichen 2 Gründe. Zum einen ist das staatliche Kindergeld erhöht worden. Diese Erhöhung soll nicht bei dem Zahlungsverpflichteten, sondern bei dem Kind ankommen. Zum Zweiten wurden die Steuerfreibeträge in Bezug auf die Kinder erhöht. Dies haben die „Düsseldorfer“ Richter ebenfalls zum Anlass genommen, den Zahlbetrag für den Verpflichteten zu erhöhen, damit der Freibetrag bei den Kindern ankommen kann.

Soweit ein dynamischer Titel (Unterhaltsurteil des Gerichts oder Urkunde des Jugendamtes) des Kindes gegen den Zahlungsverpflichteten besteht, sollte jeder Zahlungsverpflichtete ab 1. Januar 2010 seine Zahlungen von sich aus anpassen – soweit er leistungsfähig ist -. Anderenfalls riskiert der Zahlungsverpflichtete die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung aus dem Titel.

In anderen Fällen sollte eine freiwillige Anpassung erfolgen, anderenfalls damit gerechnet werden müsste, dass der Zahlungsverpflichtete eine dynamische Urkunde bei dem zuständigen Jugendamt erstellen lassen müsste bzw. dass der Zahlungsverpflichtete mit einer Unterhaltsklage gegen sich rechnen müsste, was dann weitere (unnötige) Kosten verursachen kann. Die aktuellen Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Bitte lesen Sie die gesamte Tabelle.

Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2010

 

Kindergeld - mehr in 2010

Der Kinderfreibetrag wird in einem ersten Schritt zum 01. Januar 2010 von 6.024,00 € auf 7.008,00 € angehoben. Das Kindergeld wird für das erste und zweite Kind von 164,00 € auf 184,00 € erhöht. Für dritte Kinder auf 190,00 €, für jedes weitere auf 215,00 €.

Der bisher in kleinen Schritten ansteigende Einkommenssteuertarif wird zu einem Stufentarif umgebaut. Er soll zum 01. Januar 2011 in Kraft treten. Durch den neuen Tarif sollen besonders untere und mittlere Einkommen entlastet werden. Im Moment steigt die Belastung für untere und mittlere Einkommen überproportional an.

 
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