Abgefahrene Reifen – Job weg?

Gerichtsurteile - Arbeitsrecht

 

Mit völlig abgefahrenen und beschädigten Profilen steuerte ein Fernfahrer den Gefahrenguttransporter. Als sein Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er ihn. Der Rauswurf ist gerechtfertigt, so das Landesarbeitsgericht Köln. Der Berufskraftfahrer habe seine Pflicht zur Überprüfung der Verkehrssicherheit des Lkw verletzt (AZ: LAG Köln 14 Sa 635/06)