Mindestlohn
Gerichtsurteile - Arbeitsrecht
Unter dem Begriff Mindestlohn versteht man einen Lohn, der durch Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben ist.Einen Mindestlohn gibt es in Deutschland bereits – und zwar im Baugewerbe und im Gebäudereinigerhandwerk. Die Löhne im Baugewerbe liegen für Ungelernte im Westen bei 10,30 €, im Osten bei 8,90 € (Stand: März 2007). Diese Mindestsätze gelten in der Branche zwingend für alle in- und ausländischen Arbeitnehmer. Das ist unabhängig davon, ob der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist oder nicht.
Geregelt werden die Mindestlöhne durch das Arbeitnehmer- Entsendegesetz.
Es soll für gleiche Wettbewerbs-Bedingungen sorgen und Lohndumping durch ausländische Billiganbieter mit Blick auf die fortschreitende Liberalisierung des EU-Binnenmarktes unterbinden.
Die Regierungskoalition hat vereinbart, das Entsendegesetz auf weitere Branchen auszudehnen, „wenn entsprechende unerwünschte soziale Verwerfungen durch (ausländische) Arbeitnehmer nachgewiesen werden“. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist der Mindestlohn ein Mittel gegen den „freien Fall der Löhne nach unten“. Die Wirtschaft lehnt ihn als „Arbeitsplatzvernichter“ ab.
Das Bundesarbeitsministerium strebt branchenbezogene Regelungen an, die von den Tarifparteien selbst ausgehandelt werden. Im Gespräch sind dafür insbesondere die Zeitarbeitsbranche, das Fleischereigewerbe, Schutz- und Wachdienste sowie die Anbieter von Postdienstleistungen. Sollten sich die Tarifpartner nicht einigen, droht das Bundesarbeitsministerium mit gesetzlichem Mindestlohn.