Schwerlastverkehr muss bei Gelb stoppen
Laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg muss der Fahrer eines Schwerlasters seine Fahrweise innerorts so auf die Dauer der Gelbphase von drei Sekunden abstimmen, dass er zeitgerecht vor der Ampel zum Halten kommen kann.
Um keinen Rotlichtverstoß zu begehen, hätte der Fahrer eines schweren Lkw – im vorliegenden Fall eines Tanklastzuges – berücksichtigen sollen, dass er durch den längeren Bremsweg seine Geschwindigkeit in der Nähe einer Ampel entsprechend drosseln muss. Das heißt: Er hätte eigentlich schon in der Grünphase sein Tempo unter die zulässige Höchstgeschwindigkeit drücken müssen, damit er gefahrlos zum Stehen kommt. Der Fahrer überquerte so aber die Haltelinie an der Ampel, nachdem bereits Bruchteile von Sekunden das rote Licht leuchtete. Daraufhin erhielt er wegen eines fahrlässigen Rotlichtverstoßes eine Geldbuße von 50,00 €.
Nach dem Ergebnis eines Sachverständigengutachtens betrug die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit des Betroffenen 52,05 km/h und das Fahrzeug war nach Abzug einer Zeit von 1,5 Sekunden beim Phasenwechsel von grün auf gelb noch 22,7 Meter von der Haltelinie entfernt. Ein Anhalten zu diesem Zeitpunkt wäre nur unter starkem Bremsen möglich gewesen, welches bei dem Tankfahrzeug riskant wäre. Eine ungefährliche Bremsung wäre selbst dann nicht möglich, wenn der Betroffene die Höchstgeschwindigkeit beim Wechsel von grün auf gelb genau eingehalten hätte.
Das Gericht argumentierte, dass der Führer eines schweren Lkw verpflichtet sei, sich mit dem Bremsverhalten seines Fahrzeugs auseinanderzusetzen. Angesichts eines verhängten Rotlichtverstoßes kann er sich nicht damit rechtfertigen, dass er im Falle einer Vollbremsung einen Auffahrunfall verursacht hätte.
Fundstelle: OLG Oldenburg, Aktenzeichen Ss 205/08