Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2010
Achtung, seit dem 1. Januar 2010 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Die Erhöhungen der Unterhaltsbeiträge haben im Wesentlichen 2 Gründe. Zum einen ist das staatliche Kindergeld erhöht worden. Diese Erhöhung soll nicht bei dem Zahlungsverpflichteten, sondern bei dem Kind ankommen. Zum Zweiten wurden die Steuerfreibeträge in Bezug auf die Kinder erhöht. Dies haben die „Düsseldorfer“ Richter ebenfalls zum Anlass genommen, den Zahlbetrag für den Verpflichteten zu erhöhen, damit der Freibetrag bei den Kindern ankommen kann.
Soweit ein dynamischer Titel (Unterhaltsurteil des Gerichts oder Urkunde des Jugendamtes) des Kindes gegen den Zahlungsverpflichteten besteht, sollte jeder Zahlungsverpflichtete ab 1. Januar 2010 seine Zahlungen von sich aus anpassen – soweit er leistungsfähig ist -. Anderenfalls riskiert der Zahlungsverpflichtete die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung aus dem Titel.
In anderen Fällen sollte eine freiwillige Anpassung erfolgen, anderenfalls damit gerechnet werden müsste, dass der Zahlungsverpflichtete eine dynamische Urkunde bei dem zuständigen Jugendamt erstellen lassen müsste bzw. dass der Zahlungsverpflichtete mit einer Unterhaltsklage gegen sich rechnen müsste, was dann weitere (unnötige) Kosten verursachen kann. Die aktuellen Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Bitte lesen Sie die gesamte Tabelle.