Vaterschaftstest

Gerichtsurteile - Familienrecht

Ein Vaterschaftstest, auch Abstammungsuntersuchung genannt, dient der Klärung von familienrechtlichen Beziehungen. Er ermittelt die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Mann der biologische Vater eines Kindes ist.

Dazu werden aus einer geringen Menge an Körperzellen, wie z.B. Hautschuppen, die Träger der Erbinformationen mit charakteristischen Eigenschaften isoliert und analysiert. Hieraus lässt sich eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit einer Vaterschaft treffen. Dass sich die Erbmuster zweier nicht miteinander verwandter Menschen entsprechen, ist fast unmöglich.
Im Rechtsstreit um die Vaterschaft muss der Zweifelnde den Test bisher im Rahmen einer Anfechtungsklage von gerichtlicher Seite anfordern lassen.

Ab dem kommenden Jahr (2008) sollen sowohl Vater und Mutter als auch das Kind das Recht bekommen, die Abstammung ohne Angabe von Gründen klären zu lassen. Unabhängig davon kann der vermeintliche Vater in einem zweiten Verfahren dann die Vaterschaft anfechten. Hier gilt eine Frist von 2 Jahren nach Vorlage eines entsprechenden genetischen Gutachtens. Heimliche Tests werden auch weiterhin nicht anerkannt.