Versorgungsausgleich: Ausschluss im Ehevertrag

Gerichtsurteile - Familienrecht

Der Bundesgerichtshof teilt mit:

Ein im Ehevertrag kompensationslos vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn die Ehefrau bei Abschluss des Vertrages schwanger ist und die Ehegatten bewusst in Kauf nehmen, dass die Ehefrau wegen Kindesbetreuung alsbald aus dem Berufsleben ausscheiden und bis auf weiteres keine eigene Versorgungsanrechte (abgesehen von Kindererziehungszeiten) erwerben wird.

 

Angewandete Vorschriften: §§ 138 Abs. 1, 242, 1587 Abs. 1 Satz 1, 1587 b Abs. 3 Nr. 2 BGB

BGH, Beschluss vom 18.03.2009 – Az. XII ZB 94/06 (OLG Karlsruhe)