Ausschluss des Kündigungsrechts im "Studentenbuden-Mietvertrag"
Gerichtsurteile - Sonstiges
Zwar können die Parteien eines Mietvertrags die Kündigungsrechte des Mieters auch in einem Formularvertrag ausschließen, nach Meinung des Bundesgerichtshofes geht das jedoch bei Studentenwohnheimen nicht.
In dem vom BGH, mit Urteil vom 15.07.2009 – VIII ZR 307/08, zu entscheidenden Fall, wurde in einem auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Formularmietvertrag für beide Seiten das Kündigungsrecht für zwei Jahre ausgeschlossen.
Diese Regelung ist nach Auffassung des BGH, für den Mietvertrag in einem Studentenwohnheim unzulässig. Dies hatte zur Folge, dass der Mieter vorliegend den Mietvertrag auch in den ersten zwei Jahren fristgerecht kündigen konnte.
Anmerkung: Will der Vermieter eine Vertragsbindung erreichen, so bleibt ihm jedoch die Möglichkeit eines Zeitmietvertrages.