Gesundheitsreform tritt in Kraft
Gerichtsurteile - Sonstiges
Am 01. April 2007 trat die erste Stufe der Gesundheitsreform in Kraft. Ab sofort gilt unter anderem:
Empfohlene Impfungen und Eltern-Kind-Kuren werden als Pflichtleistungen von der Kasse erstattet. Dafür gibt es keine Erstattung mehr, wenn es nach nicht medizinisch notwendigen Schönheitsoperationen zu Komplikationen kommt. Die Kassen können den Versicherten zudem Tarife mit mehr Wahlmöglichkeiten anbieten, was zunächst nur wenige Kassen tun. Derzeit nicht Versicherte, die früher gesetzlich versichert waren, müssen von ihrer früheren Krankenversicherung wieder aufgenommen werden. Mehrere hunderttausend Bürger in Deutschland haben derzeit keine Krankenversicherung. Betroffen sind z.B. Selbstständige, die ihre Prämien für die Privatkrankenversicherung wegen einer finanziellen Durststrecke nicht mehr zahlen konnten und deswegen ihren Versicherungsschutz verloren haben. Solche Fälle soll es mit In-Krafttreten der Gesundheitsreform nicht mehr geben. „Ganz Deutschland wird krankenversichert“ lautet der Slogan des Bundesgesundheitsministeriums.Was ändert sich für gesetzlich Versicherte?
Ausgeweitet werden die Leistungen der gesetzlichen Kassen bei Impfungen, Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für alte Menschen und bei der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden. Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank wird, muss mehr zuzahlen. Die Behandlung von Komplikationen nach Piercings werden nicht mehr bezahlt. Kliniken werden für ambulante Behandlungen geöffnet. Darüber hinaus können gesetzliche Kassen neue Wahltarife anbieten.
Steigen die Beitragssätze der gesetzlichen Kassen?
Zu Jahresbeginn (2007) stiegen die Sätze um etwa 0,6 Punkte. Während 2009 der Gesundheitsfonds startet, gilt bundesweit ein einheitlicher Beitragssatz, den der Bund festlegt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen ein, Kassen erhalten für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag. Kassen mit vielen Kranken bekommen zudem Geld von anderen Kassen. Reicht einer Kasse das Geld nicht, kann sie einen begrenzten Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern. Wenn eine Kasse Zusatzbeiträge erhebt, ist ein Kassenwechsel erlaubt.
Was ändert sich für Privatversicherte?
Zunächst nichts. Vom 01. Januar 2009 an müssen die Privatkassen einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) entspricht. Wer arm ist, muss weniger zahlen. Bestandskunden können 2009 nur innerhalb von 6 Monaten in den Basistarif auch anderer Privatkassen wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Ausnahmen gibt es für über 55-Jährige und Bedürftige. Weil der Basistarif nach Ansicht der Privatkassen nicht kostendeckend ist, warnen diese vor Beitragserhöhungen für Bestandskunden.
Was bedeutet die Reform für Nichtversicherte?
Künftig gilt eine Pflicht zur Versicherung: Die rund 200.000 – 300.000 Nichtversicherten müssen also Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse werden – und müssen von diesen aufgenommen werden. Jemals gesetzlich versicherte müssen von den Kassen bereits ab 01. April 2007 wieder aufgenommen werden. Jemals Privatversicherte ohne Schutz muss die PKV von 01. Juli 2007 an im so genannten Standarttarif aufnehmen – ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge.
Mehr-Tarif-Auswahl
Viele Kassen führen Neu- und Wahltarife ein, belohnen Versicherte, die wenige Kosten verursachen.
Beispiel:
„Hausarzt-Tarif“
Dieser muss angeboten werden. Der Versicherte verpflichtet sich, immer zuerst zum Hausarzt zu gehen. Der überweist nur im Bedarfsfall zum Facharzt. Vermeidet Doppeluntersuchungen. Der Versicherte zahlt dafür weniger Beitrag, wird z.B. von Praxisgebühr oder Arzneizuzahlungen befreit.
„Chroniker-Tarif“
Dieser muss angeboten werden. Diabetiker oder Herzpatienten verpflichten sich, an speziellen Behandlungsprogrammen teilzunehmen, kassieren dafür z.B. 200,00 € einmalige Sonderprämie.
„Selbstbehalt“
Dieser kann angeboten werden. Der Versicherte verpflichtet sich, die Behandlungskosten bis zu einer bestimmten Grenze selbst zu tragen.
Beispiel AOK Baden-Württemberg:
Ein Versicherter mit 2.000,00 € brutto Monatseinkommen zahlt für jeden Arztbesuch mit Rezeptausstellung 60,00 € und für jeden Krankenhausaufenthalt 120,00 € selbst. Wird er nicht krank, bekommt er nach dem ersten Jahr 260,00 € Bonus, nach 3 Jahren sogar 300,00 €. Dies lohnt sich allerdings nur für Gesunde.
„Rückerstattung bei Leistungsverzicht“
Dieser kann angeboten werden. Der Versicherte bekommt eine Prämie (max. einen Monatsbeitrag), wenn er und die Familie ein Jahr keine medizinischen Leistungen außer Vorsorge-Früherkennung in Anspruch genommen haben (mitversicherte Kinder dürfen zum Arzt).
„Kostenerstattung“
Diese kann angeboten. Der Versicherte rechnet wie ein Privatpatient erst mit Arzt oder Krankenhaus und dann mit der Kasse ab. Nachteil des freiwilligen Wahltarifes ist, dass der Versicherte für die Dauer von 3 Jahren an seine Entscheidung gebunden ist.