Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Betriebskostenposition "Versicherung"

Gerichtsurteile - Sonstiges

Aus dem Grund, dass die Pflicht des Vermieters zur Spezifizierung der abgerechneten Betriebskosten nicht überspannt werden darf, hat der Bundesgerichtshof seinem Urteil vom 16.09.2009 – VIII ZR 346/08 folgenden Leitsatz vorangestellt:

Der Vermieter darf die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Summe unter der Kostenposition „Versicherung“ abrechnen.