Was ist Sittenwidrigkeit?

Gerichtsurteile - Sonstiges

Der Begriff der Sittenwidrigkeit taucht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 138) auf. „Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig“, heißt es dort in Absatz 1. In Absatz 2 ist ein Rechtsgeschäft als nichtig definiert, wenn sich jemand etwa durch die Ausbeutung einer Zwangslage oder der Unerfahrenheit eines Anderen Vermögensvorteile verschafft, „die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen“.

Als „gute Sitten“ gilt das vorherrschende Recht- und Sozialempfinden. Im Arbeitsrecht gilt nach einschlägiger Rechtsprechung ein Lohn als sittenwidrig, wenn er etwa 30% unter dem in der Branche oder vor Ort üblichen Tarif liegt.

Mit dieser Marke oder einem unangemessenen niedrigen Lohn, der bei 20% unterhalb der orts- oder branchenüblichen Höhe beginnt, strebt das Bundesarbeitsministerium eine gesetzliche Grenze gegen Mini-Löhne an.