Dieselfahrerbelohnung
Gerichtsurteile - Verkehrsrecht
Ab dem 01.04.2007 gilt, dass Dieselfahrer bei Einbau eines Rußpartikel-Filters einen einmaligen Steuerbonus von 330,00 € erhalten.Der Bonus deckt etwa die Hälfte der Kosten. Er wird für alle Nachrüstungen zwischen 2006 und 2009 gewährt und vom Finanzamt mit der Steuer verrechnet.
Wer nicht nachrüstet und die EURO-5-Norm nicht erfüllt, muss mehr Kfz-Steuern bezahlen – bei 2l Hubraum zusätzlich 24,00 € je Jahr.