Kein Alkohol für Fahranfänger bis 21. Geburtstag

Gerichtsurteile - Verkehrsrecht

Die Bundesländer wollen das geplante Alkoholverbot für Fahranfänger noch verschärfen.

Während die Bundesregierung Neulingen in den ersten zwei Jahren nach Führerscheinerhalt nur nüchtern fahren lassen will, forderte der Bundesrat eine dreijährige Altersgrenze. So soll „vor Vollendung des 21. Lebensjahres“ Alkohol für Fahranfänger tabu sein.
 
Zur Begründung verwies die Länderkammer darauf, dass die zweijährige Probezeit beim Mopedführerschein bereits 18 Jahren und bei Teilnehmern am Modellversuch „begleitetes Fahren ab 17“ bereits mit 19 Jahren beendet ist.