Keine Verwertung einer Lagermessung ohne Lichtbildausweis
AG Herford v. 12.09.2008, Aktenzeichen 11 OWi-53 Js 2782/07-980/07
Keine Verwertung einer Lagermessung ohne Lichtbildnachweis
Eine fehlende Fotodokumentation bei der Lagermessung führt dazu, dass im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei der Anvisierung des jeweiligen Fahrzeugs durch die Messbeamten Fehler gemacht worden sind, die zu einer fehlerhaften Messung geführt haben können.
(Aus den Gründen: ....Dieses Beweisergebnis ist nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend, um die angezeigte Verkehrsordnungswidrigkeit nachweisen zu können. Der Zeuge konnte eine Videoaufnahme oder eine Fotoaufnahme von der konkreten Messsituation nicht vorlegen. Die fehlende Fotodokumentation beim Laser-Messgerät ist eine erhebliche Schwachstelle des Verfahrens. Wegen der fehlenden Fotodokumentation mussten Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben werden, die in aller Regel keine verwertbaren Ergebnisse brachten, eben weil die konkrete Verkehrssituation nicht konstruiert werden konnte. Sämtliche Gutachten beruhten daher eher auf theoretischen Überlegungen...).