Mitführungspflichten 2008
Gerichtsurteile - Verkehrsrecht
Ab Januar 2008 sind die geänderten Mitführungspflichten gemäß Sozialvorschriften bzw. Fahrpersonalverordnung gültig.
LKW > 3,5t zGG und Busse:
- alle Diagrammscheiben des aktuellen Tages und die der vorhergehenden 28 (Kalender)Tage
- Fahrerkarte, falls man im Besitz selbiger ist (bei digitalen Kontrollgeräten Pflicht)
- Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät bzw. handschriftliche Aufzeichnungen für den laufenden Tag und die der vorhergehenden 28 (Kalender)Tage, falls die Fahrerkarte nicht genutzt werden konnte oder das Kontrollgerät defekt war.
- ggf. Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage (§ 20 Fahrpersonalverordnung)
LKW > 2,8t bis 3,5t / eingebautes Kontrollgerät (digital oder analog):
- alle Diagrammscheiben des aktuellen Tages und die der vorhergehenden 28 (Kalender)Tage
- Fahrerkarte, falls man im Besitz selbiger ist (bei digitalen Kontrollgeräten Pflicht)
- Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät bzw. handschriftliche Aufzeichnungen für den laufenden Tag und die der vorhergehenden 28 (Kalender)Tage, falls die Fahrerkarte nicht genutzt werden konnte oder das Kontrollgerät defekt war.
- ggf. Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage (§ 20 Fahrpersonalverordnung)
LKW > 2,8t bis 3,5t / ohne Kontrollgerät:
- handschriftliche Aufzeichnungen der laufenden Woche und vom letzten Fahrtag der Vorwoche
- ggf. Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage (§ 20 Fahrpersonalverordnung)
Obwohl es bei Klein-LKW, abhängig davon, ob Kontrollgeräte verbaut sind oder nicht, unterschiedliche gesetzliche Regelungen gibt, sollte man dennoch möglichst 28 Tage nachweisen können, um unbeanstandet durch Kontrollen zu kommen.. Eine Anpassung der Fahrpersonalverordnung ist hier sicher wahrscheinlich, wobei dann die komplette Nachweispflicht für alle Tage im 28-Tage-Zeitraum kommen dürfte, d.h. auch Wochenende und Urlaub in den Vorwochen. Zukünftig darf diese Bescheinigung nicht mehr handschriftlich ausgefüllt sein! Wir werden Sie rechtzeitig informieren, wenn diese neue Fahrpersonalverordnung in Kraft tritt.
Achtung im Ausland: Hier verlangen u.U. auch andere Mitgliedsstaaten der EU weitere Nachweise. Insbesondere wenn Fahrer zwischen Fahrzeugen mit digitalem und analogem Gerät wechseln, sollten die Fahrer immer alle Nachweise in Papierform erbringen können, d.h. die Daten auf der Fahrerkarte werden teilweise nicht anerkannt. Andererseits wird in einigen Staaten immer die Fahrerkarte verlangt.
Für Tage, an denen kein Fahrzeug gelenkt wurde, sollte im Ausland immer eine entsprechende Bescheinigung des Unternehmens für den nachweispflichtigen Zeitraum mitgenommen werden. Die bisher bekannten Vordrucke werden zukünftig durch ein EU-einheitliches Formular abgelöst, welches maschinenschriftlich auszufüllen und vom Fahrer und vom Unternehmer zu unterschreiben ist. Ein Muster dieses Formulars finden Sie hier. Alle Sprachen der EU finden Sie hier
Bitte beachten Sie, dass einige Länder nur noch dieses Formular akzeptieren (Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Slowenien, Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Polen). Bei Nichtverwendung drohen empfindliche Bußgelder! Die anderen EU-Staaten akzeptieren weitgehend das neue Formular, so dass es im Ausland sehr empfehlenswert ist, dieses neue Formular zu verwenden.
Quelle: EG VO 561/2006 und Fahrpersonalverordnung